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Die Aushangpflicht betrifft grundsätzlich Arbeitnehmerschutzgesetze, die den Arbeitnehmern bekannt gemacht werden sollen. Ziel der Aushangpflicht ist, den Arbeitnehmer über die für ihn geltenden Schutzvorschriften zu informieren. Auszuhängen sind daher vom Arbeitgeber nur die Gesetze, in dessen Schutzbereich die jeweiligen Arbeitnehmer fallen. So muss beispielsweise die Röntgenverordnung (RöV) nur dann ausgehängt werden, wenn der Arbeitgeber eine Röntgeneinrichtung betreibt.
Zu beachten ist, dass aushangpflichtige Gesetze für die Arbeitnehmer leicht zugänglich und lesbar sind. Hier bietet sich ein Aushang am "Schwarzen Brett" an. Wird ein aushangpflichtiges Gesetz erheblich geändert, muss der Arbeitgeber die neue Fassung des ganzen Gesetzes aushängen bzw. auslegen.
Verschiedene Buchverlage bieten eine Sammlung der aushangpflichtigen Gesetze in Taschenbuchformat an. Die Preise liegen z.Zt. zwischen 10,-- € und 30,-- €. Einige Ausgaben sind bereits zum Aufhängen gelocht.
Die wichtigsten aushangpflichtigen Gesetze sind:
1. Allgemein
2. Spezialgesetze/Verordnungen
Aufgehoben mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG): Beschäftigtenschutzgesetz (BSchutzG).
Sie können weitere Gesetzestexte kostenlos unter http://www.gesetze-im-internet.de abrufen.
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